Sicherung von Flucht- und Rettungswegen
Leben bewahren – Sachwerte schützen
Ob als Arbeitnehmer, Hotelgast oder Besucher von öffentlichen Gebäuden: Sie haben das berechtigtes Interesse an sicheren Fluchtmöglichkeiten für den Gefahrenfall.
Diese Fluchtmöglichkeiten werden Ihnen durch das Ausweisen von Rettungswegen gewährleistet. Türen, die sich im Verlauf der Rettungswege befinden, müssen jederzeit leicht und ohne Hilfsmittel in Fluchtrichtung geöffnet werden können. Diese Forderung widerspricht jedoch in der Regel dem Sicherungsbedürfnis des Gebäudebetreibers, da dadurch der Missbrauch von Notausgängen erleichtert wird.